Die Stiftung verfolgt mildtätige Zwecke und ist selbstlos tätig

Das Versorgungshaus und Wiesenhüttenstift ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Sitz der Stiftung ist Frankfurt am Main.

Es gilt die Ortssatzung für die Verwaltung der öffentlichen milden Stiftungen in Frankfurt am Main (Allgemeine Stiftungsordnung vom 21. Mai 1948 in der Fassung vom 6. September 1954 in Verbindung mit der Verwaltungsordnung für das Versorgungshaus Stiftung des öffentlichen Rechts in der Fassung vom 6. April 1998, die am 11. August 1998 vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt wurde; zuvor galt die Fassung vom 24. April 1949). Gemäß § 2 der Verwaltungsordnung ist der Zweck der Stiftung die Förderung der Altenfürsorge und unmittelbaren Versorgung und Pflege betagter Frankfurter Bürger und Bürgerinnen im Sinne des § 54 Abgabenordnung (AO). Dies wird insbesondere durch Gewährung von Heimunterkunft, Pflege und Betreuung von alten Frankfurter Bürgern und Bürgerinnen, die zur Besorgung ihrer eigenen Angelegenheiten nicht mehr in der Lage sind, verwirklicht. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke und ist selbstlos tätig.